Erweiterung der “Blühstreifen”
Randstreifen für den Naturschutz und den Erhalt der Artenvielfalt
Der Ausbau des Naturschutzes ist ein wichtiges Thema der UWV, das sie zusammen mit ihrem Kooperationspartner CDU bezüglich der Erweiterung der Randstreifen forcieren möchte.
Bei der Neuverpachtung von ackerbaulich genutzten Flächen, sollen randlich gelegene Flächen eines bewirtschafteten “Ackerblockes” mit dem pachtenden Landwirt zur Anlage und Pflege eines mindestens 3m breiten Extensivierungs-/Blühstreifens vereinbart werden.
Dr. Manfred Rechs
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